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   OLG Hamm, 12.10.1988 - 11 U 271/87   

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https://dejure.org/1988,2974
OLG Hamm, 12.10.1988 - 11 U 271/87 (https://dejure.org/1988,2974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.10.1988 - 11 U 271/87 (https://dejure.org/1988,2974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Oktober 1988 - 11 U 271/87 (https://dejure.org/1988,2974)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber einem erkennbar suizidgefährdeten Untersuchungsgefangenen ; Vorliegen einer Amtspflichtverletzung bei einem Justizvollzugsbeamten; Nichtverhinderung der Selbsttötung eines Untersuchungsgefangenen; Geltendmachung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 1809
  • NVwZ 1989, 798 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.1988 - 11 U 271/87
    Ein Gutachten, das ein anderer als der im Beweisbeschluß benannte Sachverständige schriftlich erstattet hat, kann entgegen der Rüge einer Partei verwertet werden, sofern der Partei die Verwertungsabsicht vorher unmißverständlich mitgeteilt worden ist (BGH NJW 1985, 1399).
  • BGH, 14.06.1984 - III ZR 68/83

    Amtspflichten einer Gemeinde im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens

    Auszug aus OLG Hamm, 12.10.1988 - 11 U 271/87
    Für die Verschuldensfrage kommt es nicht auf die Fähigkeiten an, über die der Beamte tatsächlich verfügt, sondern auf die Kenntnisse und Einsichten, die für die Führung des übernommenen Amts im Durchschnitt erforderlich sind (BGH VersR 1984, 849, 850; Kreft in BGBG-RGRK, BGB, 12. Aufl., 1980, § 839 Rdn. 289; Palandt-Thomas, BGB, 47. Aufl., 1988, § 839 Anm. 6).
  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 107/92

    Sorgfaltspflichten gegenüber suizidgefährdeten Patienten in psychiatrischem

    Diese Pflicht besteht allerdings, wie das Berufungsgericht nicht verkannt hat, nur in den Grenzen des Erforderlichen und des für das Krankenhauspersonal und die Patientin Zumutbaren (vgl. OLG Hamm r + s 1982, 166 = VersR 1983, 43; OLG Düsseldorf MedR 1984, 69 und OLG Hamm VersR 1986, 171, jeweils mit Nichtannahmebeschluß des BGH; s. a. OLG Hamm NJW 1989, 1809 [OLG Hamm 12.10.1988 - 11 U 271/87]).
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